Städtebauliche Planungen besitzen heute einen starken fachlichen Bezug zu Naturschutz und Landschaftspflege. Die Beherrschung und Integration anerkannter Verfahren zur Bewertung von Natur und Landschaft und zur Kompensation von Eingriffen sind daher für die Bauleitplanung und die Genehmigung von Vorhaben unerlässlich.

So ist für Bauleitpläne gemäß § 2 Abs. 4 BauGB in den meisten Fällen eine Umweltprüfung in Form des Umweltberichtes erforderlich. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung bei der Erarbeitung dieser Unterlagen. Die häufig zusätzlich zu erbringenden Leistungen, wie z.B. spezielle Artenschutzprüfungen (sAP) oder Natura2000-Verträglichkeitsprüfungen können ebenfalls durch unser Büro durchgeführt werden.

Für sonstige Vorhaben erstellen wir soweit erforderlich Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) oder Umweltverträglichkeitsprüfungen gemäß UVPGesetz, in denen die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter untersucht und geeignete Maßnahmen für deren Vermeidung, Minderung und Ausgleich bestimmt werden.

Bei unserer Arbeit legen wir besonderen Wert auf eine frühzeitige Ermittlung der Eingriffsfolgen und Organisation geeigneter Kompensationsmaßnahmen sowie die intensive Abstimmung mit Fachbehörden. Dadurch können Schwierigkeiten und Verzögerungen des Verfahrens wirkungsvoll vermieden werden.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer landschaftsplanerischen Arbeit stellen die kommunalen Landschaftspläne dar, in denen die Städte und Gemeinden Ziele und Maßnahmen zur Entwicklung von Natur- und Landschaft bestimmen können.

Landschaftsplanung

Leistungen | Landschaftsplanung

•  Kommunale Landschaftspläne

•  Grünordnungspläne

•  Umweltprüfungen für Bauleitpläne

•  Umweltverträglichkeitsstudien

•  Landschaftspflegerische Begleitpläne

•  Ökologische Bestandskartierungen

•  Spezielle Artenschutzprüfungen