Unser Schwerpunkt im Bereich der Stadtplanung liegt in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Das Spektrum der bisher erarbeiteten Bebauungspläne reicht von kleinen und größeren Wohnstandorten über Gewerbegebiete und die Neuordnung von Konversionsflächen bis hin zu Planungen für regenerative Energien. In der Flächennutzungsplanung besitzen wir sowohl Erfahrung in der Neuaufstellung als auch in der Durchführung von Änderungsverfahren.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistung ist neben der Erstellung der Plandokumente auch die Unterstützung der Verwaltung bei der Durchführung und Auswertung des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens von Öffentlichkeit und Behörden.
Zur Gewährleistung eines möglichst rechtssicheren und zügigen Planungsverfahrens gehört zu unserer Arbeitspraxis die intensive Zusammenarbeit mit dem Planungsträger, die frühzeitige Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden und die bedarfsgerechte Einbindung von Experten (z.B. zu Verkehr, Lärm oder Altlasten).
Die im Rahmen städtebaulicher Projekte notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen werden durch unser Büro selbst durchgeführt. Dies gewährleistet die optimale Integration der Umweltthemen in den Planungsprozess.
Unser Angebot umfasst neben der Bauleitplanung auch die Erstellung Städtebaulicher Satzungen nach § 34 BauGB sowie informelle Planungen. Hierzu gehören Stadtentwicklungskonzepte, Städtebauliche Rahmenpläne, Dorfentwicklungspläne und Gestaltungssatzungen.